Als EURIEC ist es unser Ziel, die Verwaltungszusammenarbeit zwischen Belgien, Deutschland und den Niederlanden bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu stärken.

Wir tun dies, indem wir Netzwerke von Fachleuten aufbauen und Konsultationsplattformen organisieren, das Bewusstsein für das behördliche Vorgehen bei grenzüberschreitender Kriminalität erhöhen und in Einzelfällen unterstützen. Außerdem stellen wir kontinuierlich Informationsprodukte bereit, die das Wissen über die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs erweitern.

Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den belgischen ARIECs, den deutschen Partnern und den niederländischen RIECs. Auf diese Weise wissen die Experten aus den teilnehmenden Ländern schneller, wie sie zueinander finden, und das gemeinsame Bewusstsein für das Vorgehen der Behörden gegen die organisierte Kriminalität wird gestärkt.

Neuen Erklärungsvideo: die Relevanz von EURIEC für einen wirksamen grenzüberschreitenden Verwaltungsansatz

Aufgaben von EURIEC

Obwohl das EURIEC der grenzüberschreitenden Verwaltungszusammenarbeit seit 2019 einen starken Impuls gegeben hat, bleibt der Bedarf an internationaler Zusammenarbeit und Informationsaustausch für Verwaltungszwecke bestehen.

In der zweiten Phase des EURIEC, dem Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2023, konzentrieren wir uns auf die Zusammenarbeit mit den belgischen, deutschen und niederländischen Partnern, neben der Fallbearbeitung und der Erhöhung des Bewusstseins, auf drei Bereiche:

  • Förderung von Änderungen bestehender und neuer Gesetze und Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene.
  • Weiterentwicklung von strukturellen grenzüberschreitenden Konsultationsplattformen zwischen Verwaltungen.
  • Stärkeres Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Informationsaustauschs für Verwaltungszwecke auf internationaler Ebene.

Bewusstseinsbildung

Da das Bewusstsein des administrativen Ansatzes in Belgien, den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich ist, führen wir verschiedene Sensibilisierungsmaßnahmen durch. Diese reichen vom Aufbau von Netzwerken und der Organisation von Sitzungen, Präsentationen und Vorträgen bis hin zur Veröffentlichung von (wissenschaftlichen) Artikeln, Musterbriefen und einer Liste über Fachbegriffe.

Kasuistik

Auf der Grundlage von mehr als 130 Fallstudien haben wir Einblicke in die Möglichkeiten und Herausforderungen des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs für administrative Zwecke bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gewonnen. Diese Erkenntnisse haben wir in informativen Berichten und praktischen Leitfäden verarbeitet.

Wissenschaftliche Unterstützung

Wir arbeiten eng mit der Katholischen Universität von Leuven (B), der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) und der Universität Maastricht (N) zusammen. Die HSPV NRW und die KU Leuven unterstützen das EURIEC-Projekt inhaltlich und rechtlich, indem sie die Erkenntnisse in konkreten Fällen begutachten. Die Universität Maastricht unterstützt die effektive Einführung des neuen grenzüberschreitenden Verwaltungsansatzes in den drei Ländern.

Die Entstehung des EURIEC

Erstellung

Am 17. Mai 2018 wurde das RIEC Limburg beauftragt, in Absprache mit den belgischen ARIECs und den zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen ein Euroregionales Informations- und Kompetenzzentrum (EURIEC) zur Unterstützung des behördlichen Vorgehens gegen grenzüberschreitende Kriminalität einzurichten. Der Auftrag wurde von Jan Jambon (damaliger Minister für Sicherheit und Inneres von Belgien), Herbert Reul (Innenminister Nordrhein-Westfalen) und Ferdinand Grapperhaus (Minister für Justiz und Sicherheit der Niederlande) erteilt.

Erste Phase

In der ersten Phase des EURIEC, dem Zeitraum vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2021, haben wir die Möglichkeiten und Herausforderungen für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch für Verwaltungszwecke ermittelt. Diese Ergebnisse sind im EURIEC Abschlussbericht zusammengefasst.