Gemeinsam mit Prof. Dr. Christof Muthers und Prof Dr. Marc Röckinghausen von der HSPV (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung) NRW wurden die Ziele für die zweite Projektphase des EURIECs in Deutschland vereinbart. Weiterhin sollen Fälle mit grenzüberschreitender Bedeutung rechtlich begutachtet werden. Aus den bestehenden und noch zu erwartenden Fällen soll sodann in einer Art Casebook eine Handreichung für die handelnden Akteure entwickelt werden. Die wissenschaftliche Begleitung durch die beiden Professoren soll sich darüber hinaus auf eine systematische Erfassung der potentiellen Registerinformationen in Deutschland erstrecken. Auch die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer Normsetzung in Deutschland, die der niederländischen BIBOB-Gesetzgebung entspricht, sollen beleuchtet werden.