Am 27. September 2020 ist das niederländische UBO-Register endlich in Kraft getreten. Dieses Register ermöglicht es, den letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer (Ultimate Beneficial Owner; UBO) einer juristischen Person zu identifizieren. Ein UBO ist die Person, die der letztendliche Eigentümer ist oder die letztendliche Kontrolle über ein bestimmtes Unternehmen hat. Dieses Register enthält Daten über UBOs juristischer Personen mit Sitz in den Niederlanden und kann auch von ausländischen Verwaltungsbehörden über das Unternehmensregister (Kamer van Koophandel) eingesehen werden.
Siehe hier das Faltblatt Konsultation der niederländischen UBO-Daten“, auf dessen Grundlage ausländische Verwaltungsbehörden Informationen über UBOs niederländischer Unternehmen abrufen können. Entitäten, die verpflichtet sind, UBO-Daten in diesem Register zu registrieren, haben bis zum 27. März 2022 Zeit, um die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es daher möglich, dass die erforderlichen UBO-Daten nicht zur Verfügung stehen werden.