Das EURIEC hat in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW einen Beitrag in der deutschen Fachzeitschrift Kommunalpraxis spezial mit dem Titel: (Grenzüberschreitende) Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Nordrhein-Westfalen – eine Aufgabe der Ordnungsbehörden? veröffentlicht.
Der Beitrag befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben und dem Umgang der Verwaltung mit kriminalitätsbezogenen Informationen, vor allem aus der Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Es wird aber auch ein Vergleich mit der Rechtslage in den Niederlanden gezogen.
Nationale Grenzen stellen für Kriminelle kein Hindernis dar. Tatsächlich machen Kriminelle bewusst Gebrauch von den nationalen Grenzen, um ihre Aktivitäten vor der Verwaltung und den Ermittlungsbehörden zu verbergen. Bei der Bekämpfung der Unterwanderung von Staatlichkeit durch die organisierte Kriminalität scheinen nationale Grenzen ein großes Hindernis zu sein. Beispielsweise hat jedes Land seine eigenen Gesetze, Verordnungen und Sprachen und es gibt Unterschiede in den (administrativen) Befugnissen und Verantwortlichkeiten. Darüber hinaus gibt es große Unterschiede im Grad des Bewusstseins für die Untergrabung staatlicher Strukturen durch die organisierte Kriminalität und insbesondere die Rolle der Verwaltung bei der Behandlung dieses Themas. In den Niederlanden wird die (organisierte) Kriminalität seit einiger Zeit nicht nur strafrechtlich, sondern auch auf verwaltungsrechtlichem Wege bekämpft. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie dies in unseren Nachbarländern organisiert ist.