Ein großer (aber noch nicht vollendeter) Schritt für den internationalen Informationsaustausch zum Zwecke des administrativen Ansatzes.
Am 1. Oktober 2023 ist der neue Benelux-Polizeivertrag in Kraft getreten. Mit diesem Vertrag sollen unter anderem die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Polizeiarbeit erweitert und polizeiliche Ermittlungen in den Nachbarländern erleichtert werden. Darüber hinaus soll dieser Vertrag den Datenaustausch verbessern. Aufgrund des letztgenannten Ziels ist der Benelux-Polizeivertrag auch für den administrativen Ansatz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und/oder der Unterwanderung in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden von Bedeutung.
Der Vertrag sieht ausdrücklich eine Bestimmung (Artikel 4 Absatz 3) vor, die den Austausch und die Übermittlung von polizeilichen Daten auf Ersuchen „zum Zwecke der Ergreifung von Verwaltungsmaßnahmen (…) zur Verhütung von Straftaten und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ ermöglichen soll. Dies ist ein großer Schritt nach vorn bei der grenzüberschreitenden administrativen Bekämpfung von Unterwanderung und Kriminalität.
Damit diese Bestimmung in der Praxis wirksam werden kann, müssen die nationalen Rechtsvorschriften in Belgien jedoch noch angepasst werden. Ohne eine solche Anpassung der nationalen Gesetzgebung wird es bis auf Weiteres nicht möglich sein, polizeiliche Daten nach dem 1. Oktober 2023 zum Zwecke von Verwaltungsmaßnahmen grenzüberschreitend zu übermitteln. Es ist beabsichtigt, die nationalen Rechtsvorschriften relativ kurzfristig anzupassen, aber ein genaues Datum dafür wurde noch nicht festgelegt. In den Niederlanden und Luxemburg sind diese Anpassungen nicht erforderlich. Da sich der Geltungsbereich des Abkommens auf die Benelux-Staaten bezieht, findet es in Deutschland keine Anwendung.
Sobald die Rechtsvorschriften verabschiedet und zusätzliche Modalitäten vereinbart sind, wird es in bestimmten Fällen möglich sein, polizeiliche Informationen zu Verwaltungszwecken weiterzugeben. In der Praxis wäre dies ein großer Schritt nach vorn für den internationalen administrativen und integrierten Ansatz. Erstens, weil in den vergangenen vier Jahren mehrere Fälle an EURIEC herangetragen wurden, in denen ausländische polizeiliche Informationen relevant und notwendig für die Ergreifung möglicher Verwaltungsmaßnahmen waren. Zweitens könnte die vollständige Umsetzung des neuen Benelux-Polizeivertrags auch zu mehr Rechtssicherheit beim Austausch ausländischer polizeilicher Informationen mit der nationalen Bibob-Agentur oder der (noch einzurichtenden) Direktion für die Integritätsbewertung öffentlicher Verwaltungen in Belgien beitragen.
Daher hofft EURIEC auf eine baldige Anpassung der einschlägigen nationalen Gesetzgebung und die Regelung der zusätzlichen Modalitäten, damit der administrative und integrale grenzüberschreitende Ansatz kurzfristig einen Schritt vorankommen kann. Selbstverständlich wird EURIEC zu diesem Zweck mit den belgischen und niederländischen Partnern in Kontakt bleiben, und wir werden Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.