In einer gezielt durchgeführten landesübergreifenden Aktion, juristisch begleitet durch das EURIEC, haben nordrhein-westfälische und niederländische Behörden am 12. und 13. Februar 2022 Kontrollen von Unterkünften im deutsch-niederländischen Grenzgebiet durchgeführt. Insgesamt sechs Sammelunterkünfte in Geldern und Emmerich wurden dabei in Bezug auf Bauvorschriften, Wohnqualität, Überbelegung und Hygienevorschriften überprüft. Dabei bestätigte sich der Verdacht einer organisierten Einschleusung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien, sowie Mieter- und Arbeitnehmerausbeutung durch Unternehmen der Leiharbeit im deutsch-niederländischen Grenzgebiet. Die festgestellten Rechtsverstöße sollen ordnungsrechtlich geahndet werden. In den kontrollierten Unterkünften wurden unter anderem erhebliche Brandschutzmängel, Schimmel, Schädlingsbefall, fehlende Stromversorgung und weitere bau- und wohnungsrechtliche Mängel festgestellt. Es werden zudem voraussichtlich Nutzungsuntersagungen für einige Unterkünfte erlassen. Eklatante Verstöße gegen Arbeitsschutzrecht (Mindestlohn, Arbeitszeiten, Kündigungsschutz) werden die niederländischen Behörden zusätzlich ahnden. Dort wo es einen Anfangsverdacht von Steuerstraftaten gibt, werden zudem die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet.
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