Daten aus dem niederländischen Bevölkerungsregister dürfen nicht einfach so an ausländische Gemeinden weitergegeben werden. Dies gilt auch für Daten, die im Rahmen des administrativen Ansatzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität weitergegeben werden sollen. Um die Weitergabe dieser Daten an ausländische Gemeinden unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen, müssen die niederländischen Gemeinden ihre örtlichen Verordnungen für die BRP-daten ändern.
Ein Beispiel (Fiktives Szenario. Alle Ähnlichkeiten mit bestehenden Personen oder Organisationen sind zufällig):
In einem Lunchroom in Belgien oder Deutschland wird eine Menge harter Drogen gefunden. Die zuständigen Behörden entscheiden, den Betrieb für einige Monate zu schließen. Der Eigentümer muss darüber informiert werden und die Möglichkeit haben, seine Meinung zu äußern. In der Zwischenzeit ist der Eigentümer in die Niederlande gezogen, gleich über die Grenze. Um den Eigentümer informieren zu können, möchte die zuständige Behörde eine Bestätigung der vermuteten Adresse in den Niederlanden erhalten.
Um die Bereitstellung von BRP-Daten aus den Niederlanden zu ermöglichen, müssen die niederländischen Gemeinden ihre örtlichen Verordnungen für die BRP-daten ändern. EURIEC bietet den niederländischen Gemeinden dieses Manual an, damit sie die Verordnungen für die BRP-daten ändern können. Diesem Manual zur Anpassung der Verordnung über die Bereitstellung von BRP-daten ist ein Handout beigefügt, in dem alle notwendigen Schritte kurz beschrieben sind.
Benötigt Ihre Gemeinde Unterstützung bei der Beschaffung dieser Informationen? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.