EURIEC-Themenreihe Teil 7: Grenzüberschreitender Austausch von Steuerdaten zum Zwecke des administrativen Ansatzes

Jede Woche stellen wir eines der sieben Themen aus dem EURIEC-Abschlussbericht Phase 1 vor, um Ihnen einen knappen und umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Hindernisse der Verwaltungszusammenarbeit zwischen Belgien, den Niederlanden und NRW im Bereich der organisierten Kriminalität zu geben. Im letzten Teil der EURIEC-Themenreihe lesen Sie mehr über den grenzüberschreitenden Austausch von Steuerdaten.

Finanzdaten aus einem anderen Land können für eine Kommunalverwaltung entscheidend sein, wenn es darum geht, den Missbrauch legaler Strukturen zu unterbinden. Manchmal wird zum Beispiel die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers bei der Beurteilung eines Lizenzantrags geprüft. Wenn dies der Fall ist, werden im Falle eines ausländischen Antragstellers Steuerdaten aus dem Ausland benötigt. Obwohl es in Belgien, Deutschland und den Niederlanden keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Steuerdaten an ausländische Gemeinden gibt, gibt es in bestimmten Fällen Ausnahmen.

Möchten Sie wissen, in welchen Fällen der Austausch von Informationen möglich ist? Laden Sie noch heute unsere aktuelle Broschüre und unser Rechtsmemo ‚Grenzüberschreitender Austausch von Steuerdaten für Verwaltungszwecke‘ herunter!

Dies war der letzte Teil dieser EURIEC-Themenreihe. Wir hoffen, dass unsere Erkenntnisse zu einem besseren Verständnis der Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zu Verwaltungszwecken bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität führen. Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich mit EURIEC in Verbindung setzen? Bitte kontaktieren Sie uns hier.

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