Jede Woche stellen wir eines der sieben Themen aus dem EURIEC-Abschlussbericht Phase 1 vor, um Ihnen einen knappen und umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Hindernisse der Verwaltungszusammenarbeit zwischen Belgien, den Niederlanden und NRW im Bereich der organisierten Kriminalität zu geben. In Teil 5 der EURIEC-Themenreihe lesen Sie mehr über den grenzüberschreitenden Austausch von Strafregisterdaten und Daten der Justiz im Übrigen.
Strafregisterdaten und andere justiziellen Daten können von entscheidender Bedeutung sein, wenn beispielsweise kommunale Verwaltungsvollzugsinstrumente eingesetzt werden. Internationale und nationale Gesetze und Vorschriften erlauben in bestimmten Fällen die Bereitstellung von Strafregisterdaten für Verwaltungszwecke. Andere gerichtliche Daten, wie Informationen über laufende Ermittlungen und Urteile, können in einigen Fällen auch an ausländische Regierungen weitergegeben werden.
Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten es für die grenzüberschreitender Austausch dieser Daten gibt? Dann laden Sie jetzt das Merkblatt und das Memorandum „Grenzüberschreitender Austausch von justiziellen Daten“ herunter.
Nächste Woche: EURIEC-Themenreihe, Teil 6 von 7: „Grenzüberschreitende Beitreibung von Geldbußen und Forderungen der Verwaltungsvollstreckung“.