Jede Woche stellen wir eines der sieben Themen aus dem EURIEC-Abschlussbericht Phase 1 vor, um Ihnen einen knappen und umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Hindernisse der Verwaltungszusammenarbeit zwischen Belgien, den Niederlanden und NRW im Bereich der organisierten Kriminalität zu geben. In Teil 4 der EURIEC-Themenreihe lesen Sie mehr über den grenzüberschreitenden Austausch von Sozialdaten.
Sozialdaten aus einem anderen Land können für eine lokale Verwaltung von entscheidender Bedeutung sein, um den Missbrauch legaler Strukturen zu verhindern. Der grenzüberschreitende Austausch von Sozialdaten zu Verwaltungszwecken ist in Ausnahmefällen möglich, obwohl es in den drei Ländern keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung zu Verwaltungszwecken gibt.
Möchten Sie wissen, in welchen Fällen Sozialdaten grenzüberschreitend weitergegeben werden dürfen? Dann laden Sie jetzt das Merkblatt und das Memorandum „Grenzüberschreitender Austausch von Sozialdaten“ herunter.
Nächste Woche: EURIEC-Themenreihe, Teil 5 von 7: „Grenzüberschreitender Austausch von Justizdaten“.