Jede Woche stellen wir eines der sieben Themen aus dem EURIEC-Abschlussbericht Phase 1 vor, um Ihnen einen kurzen und umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Hindernisse der Verwaltungszusammenarbeit zwischen Belgien, den Niederlanden und NRW im Bereich der organisierten Kriminalität zu geben. Diese Woche: Inwieweit dürfen Belgien, die Niederlande und Nordrhein-Westfalen im Rahmen des administrativen Ansatzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität Verwaltungsdaten austauschen?
Der Begriff der „Verwaltungsdaten“ ist im Allgemeinen sehr weit gefasst. Im Rahmen dieses Themas befassen wir uns insbesondere mit den Verwaltungsdaten, die den Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung zur Verfügung stehen. Beispiele hierfür sind Informationen aus dem Melderegister, Daten aus dem Gewerberecht und Daten aus dem Wohnungsgesetz. Wir sehen uns auch Informationen an, die sie von anderen städtischen Dienststellen erhalten.
Möchten Sie wissen, was im Bereich des Austauschs von Verwaltungsdaten möglich ist und was nicht, und welche Folgen das in der Praxis hat? Dann laden Sie jetzt das Merkblatt und das Memorandum „Grenzüberschreitender Austausch von Verwaltungsinformationen“ herunter.
Nächste Woche: EURIEC-Themenreihe, Teil 4 von 7: „Grenzüberschreitender Austausch von Verwaltungsdaten: Sozialdaten“.