EURIEC berät die Europäische Kommission bei der neuen EU-Strategie gegen organisierte Kriminalität

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind sich zunehmend bewusst, dass die organisierte Kriminalität eine große Bedrohung für die Sicherheit der EU-Bürger darstellt. Kriminelle Banden machen riesige Gewinne und nutzen diese Einnahmen, um die legale Wirtschaft zu unterwandern, z. B. durch Geldwäsche. Mit dem Ziel, die weitere Vermischung der Unterwelt mit der Oberwelt zu bekämpfen, arbeitet die Europäische Kommission an einer neuen Strategie für den Zeitraum 2021-2025. Um diese Strategie so effektiv und umfassend wie möglich zu gestalten, bat die Europäische Kommission um Feedback von verschiedenen Partnern. Als europäisches Pilotprojekt konnte auch das EURIEC ein Feedback geben.

Das EURIEC macht die Europäische Kommission unter anderem darauf aufmerksam, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität nicht nur eine Aufgabe von Polizei und Justiz sein sollte, sondern dass auch andere Partner, wie z.B. Kommunen, eine wichtige Rolle spielen können und sollten. Idealerweise sollte diese Rolle auch in der neuen Strategie erwähnt werden. Darüber hinaus stellt das EURIEC fest, dass im Laufe des Projekts deutlich wird, dass sich auch die Kommunen und andere Partner immer mehr der Rolle bewusst werden, die sie spielen können. Um diese Aufgabe so gut und effizient wie möglich zu erfüllen, ist eine gute Informationslage eine Voraussetzung.

An dieser guten Informationslage mangelt es jedoch oft, wenn sich die für einen administrativen Ansatz erforderlichen Informationen im Ausland befinden. Zum Beispiel, wenn es um EU-Bürger geht, die ein Geschäft/Unternehmen in einem anderen EU-Land gründen wollen und dafür eine Genehmigung beantragen. In vielen Fällen ist die Möglichkeit, Informationen über diese ausländischen Bürger zu sammeln,  begrenzt. Daher bittet das EURIEC in seinem Feedback an die Europäische Kommission darum, dass die Strategie für 2021-2025 die Notwendigkeit eines effektiven internationalen Informationsaustauschs für Verwaltungszwecke berücksichtigt. Gesetzgebungsinitiativen, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, sollten diesem Bedürfnis nach Informationsaustausch, auch über Grenzen hinweg, stets Rechnung tragen. Wenn dies geschieht, können (Verwaltungs-)Behörden auch organisiert und grenzüberschreitend gegen organisierte Kriminalität vorgehen.

Als EURIEC sind wir weiterhin bereit, unsere Erfahrungen und unser Fachwissen mit der Europäischen Kommission bei der Weiterentwicklung der EU-Strategie gegen organisierte Kriminalität einzubringen.

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