Benelux-Polizeivertrag vom belgischen Parlament gebilligt. Ein Schritt zum internationalen Informationsaustausch für die Zwecke des Administrativen Ansatzes?

In der Plenarsitzung vom 4. März 2021 hat das belgische Parlament den neuen Benelux-Polizeivertrag verabschiedet. Der Vertrag wird erst nach Zustimmung der Niederlande und des Großherzogtums Luxemburg tatsächlich in Kraft treten. Normalerweise wird dies im Laufe des Jahres 2021 der Fall sein, da bereits ein Gesetzentwurf in das  niederländische Unterhaus eingebracht  wurde. Der Vertrag bezieht sich nur auf die Benelux-Länder und wird daher den Informationsaustausch mit Deutschland nicht abdecken.

Zweck dieses neuen Vertrages ist es unter anderem, die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Polizeieinsätze zu erweitern und polizeiliche Ermittlungen in Nachbarländern zu erleichtern. Darüber hinaus soll mit dieser Konvention auch der Datenaustausch verbessert werden. Wegen dieses letzten Ziels ist der Benelux-Polizeivertrag auch für die Arbeit des EURIEC wichtig.

Der neue Benelux-Polizeivertrag sieht sogar ausdrücklich eine Bestimmung vor, die den Austausch von polizeilichen Daten zum Zwecke der Ergreifung von Verwaltungsmaßnahmen zur Verhinderung von Straftaten ermöglichen soll. Das EURIEC steht in Kontakt mit Vertretern der Benelux-Staaten, um gemeinsam die Möglichkeiten zu prüfen, die der Vertrag eine Grundlage für einen grenzüberschreitenden Verwaltungsansatz bieten kann.

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