Für Kommunen kann es schwierig sein, einen Genehmigungsantrag zu prüfen, wenn der Antragsteller aus dem Ausland kommt.
Kommt der Antragsteller aus Deutschland?
Nützlicher Tipp für niederländische und belgische Gemeinden: Fragen Sie nach einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Deutschland.
Das Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz geführt und sammelt Informationen zu deutschen Unternehmern. Das Register enthält Daten über behördliche Untersagungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit eines Unternehmers.
Diese Informationen können von ausländischen Kommunen angefordert werden, wenn die anfragende ausländische Behörde mit einer deutschen Behörde vergleichbar ist, die nach deutschem Recht für den gleichen Zweck ebenfalls Zugriff hätte.
Mehr Informationen? Laden Sie unser Merkblatt und ein Muster für den Antrag unter www.euriec.eu herunter.
Benötigt Ihre Gemeinde Unterstützung bei der Abfrage dieser oder anderer Informationen? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.