Der Europäische Gerichtshof hat am 22.11.2022 entschieden, dass das Recht auf Einsicht in das Transparenzregister gegen das Recht auf Privatsphäre verstößt. Diese Entscheidung betrifft auch den Zugang zu den Transparenzregistern in Belgien und Deutschland. In Belgien wurden die Gesetze und Verordnungen inzwischen geändert, und in Deutschland werden die bestehenden Vorschriften europarechtskonform ausgelegt. Abgesehen von öffentlichen Stellen, wie Behörden und Gerichten, sind die Transparenzregister nur noch für natürliche und juristische Personen mit einem berechtigten Interesse zugänglich.
Wie das genau funktioniert, können Sie in den aktualisierten EURIEC-Leitfäden hier nachlesen.
